»Der Staat darf sich nicht anmaßen, das letzte Urteil über den Menschen zu sprechen. Zum Wesen des Menschen gehören seine Unvollkommenheiten ebenso wie seine wenigstens potentielle Fähigkeit, über diese hinauszuwachsen. […] Seine Hoffnungen und Sehnsüchte, Torheiten und Illusionen, seine Verzweiflungen, auch seine dunklen Triebe und Instinkte gehören zu dem Bild des Menschen, das der verfassungsrechtlichen Entscheidung zugrunde liegt, allerdings auch der an ihn gerichtete Anspruch, sich an Zielvorstellungen zu orientieren und immer neu den Versuch zu machen, mit seiner Unzulänglichkeit zu einem erfüllten oder doch erträglichen Zusammenleben mit anderen in einer größeren Gemeinschaft zu gelangen.« 

Quelle

Ernst Benda: Erprobung der Menschenwürde am Beispiel der Humangenetik. In: Rainer Flöhl (Hrsg.): Gentechnologie. Chancen und Risiken. Bd. 3: Genforschung – Fluch oder Segen? Interdisziplinäre Stellungnahmen. München: Schweitzer 1985, S. 230f.